AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil eines mit HOLGER CLASEN GmbH & Co. KG (nachfolgend „HOLGER CLASEN“) geschlossenen Vertrages. Mit der Abgabe einer Bestellung erkennt der Kunde (nachfolgend auch „Besteller“) diese AGB als bindend an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Die Compliance Richtlinie von HOLGER CLASEN (s. auch www.holger-clasen.de/unternehmen/ueber-uns/compliance/) nimmt der Besteller zur Kenntnis.

 

1.              Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibun­gen in Angeboten sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als ver­bindlich bezeichnet sind.

 

Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Lieferung oder Leistung durch HOLGER CLASEN zustande.

 

2.         Stornierung von Aufträgen

Ein Rücktritt von durch HOLGER CLASEN bestätigten Bestellungen oder Warenrückgaben, ohne dass ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Derart vereinbarte Warenrückgaben sind zudem nur gestattet, wenn die Ware original verpackt und in fabrikneuem Zustand ist. Vor Rückgabe sind Artikelnummer, Ursprungsrechnung oder Ursprungslieferschein, Produktions-Code und Rückgabegrund anzugeben.

 

Die durch die Rückgabe und die Bearbeitung der Stornierung entstandenen Kosten sowie etwaige durch Produktionsbeginn im Falle der Stornierung bereits entstandene Kosten trägt in jedem Falle der Besteller. Diese Kosten werden mit 20 % des Nettowertes der Ware/Bestellung angesetzt, mindestens jedoch mit € 50,00, wobei dem Besteller nachgelassen ist, niedrigere Kosten nachzuweisen.

 

HOLGER CLASEN ist berechtigt, auch nachweislich höhere Kosten oder Schäden, z.B. für beschädigte Verpackungen oder vergebliche Produktionskosten, geltend zu machen.

 

Produkte außerhalb des angebotsmäßigen Standard-Lieferprogrammes, sogenannte „Sonderanfertigungen“, sind in jedem Falle von einer derartigen Stornierung oder Rückgabe ausgenommen.

 

3.         Preise und Mindestrechnungswert

Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Sie gelten ab Lager (EXW Incoterms 2020) Hamburg zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

HOLGER CLASEN ist berechtigt, den Preis bis zur Höhe des bei Lieferung oder Leistungserbringung geltenden Preises anzuheben, wenn die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und sich die einschlägigen Listenpreise von HOLGER CLASEN geändert haben.

 

HOLGER CLASEN ist berechtigt, eine zusätzliche Handlingspauschale von € 30,00 zu berechnen. Diese entfällt ab einem Netto-Auftragswert von € 100,00.

 

4.         Verpackung, Transport, Versicherung

Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Ge­fahr des Bestellers. Verpackung, Transport und Versicherung werden zu Selbstkosten berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Incoterms® 2020 und HOLGER CLASEN liefert EXW ab Lager Hamburg (Alsterdorfer Straße 234, DE-22297 Hamburg).

 

Ist ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart, erfolgt auch diese auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers. HOLGER CLASEN ist zur Versicherung gegen die in Frage stehenden Risiken auf Kosten des Bestellers berechtigt.

 

Soweit HOLGER CLASEN bei grenzüberschreitenden Verträgen die Beantragung erforderlicher Exportgenehmigungen übernimmt, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

 

5.         Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands rein netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, eingehend bei HOLGER CLASEN, gewährt HOLGER CLASEN 2 % Skonto. Ein Skontoabzug ist jedoch nicht zulässig, wenn ältere Rechnungen noch offen sind. Bei offenen Rechnungsposten gelten Zahlungen jeweils zur Abdeckung der ältesten fälligen Forderungen. Service-/ Dienstleistungsrechnungen sind sofort rein netto zu bezahlen.

 

Für alle Bestellungen oder Serviceaufträge von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland liefert HOLGER CLASEN erst nach Zahlungseingang des (Kauf-)Preises nebst Versandkosten (Vorkassevorbehalt). HOLGER CLASEN weist den Besteller auf den Vorkassevorbehalt mit Angebotsübermittlung hin.

 

Mit Ablauf obenstehender Zahlungsfristen kommt der Besteller in Verzug. Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz berechnet.

 

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, ist HOLGER CLASEN berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, sowie gemäß § 321 BGB Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von HOLGER CLASEN geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HOLGER CLASEN anerkannt sind. Zudem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Stornierung und Neuausfertigung einer Rechnung erforderlich, kann HOLGER CLASEN für den entstehenden Mehraufwand eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 25,00 je Rechnung verlangen.

 

6.         Lieferung, Lieferzeit, höhere Gewalt, Vorbehalt der Selbstbelieferung

             Die vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens, sobald alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind und der Besteller seine vertraglichen Vorleistungspflichten erfüllt hat. Die Liefer- oder Ausführungsfrist beginnt mit Ausstellung der Auftragsbestätigung oder im Falle des Vorkassevorbehalts nach Eingang des (Kauf-)Preises und der Versandkosten. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand dem Besteller die Abholbereitschaft mitgeteilt wurde.

Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder Auswirkungen von Arbeits­kampfmaßnahmen oder sonstige Ereignisse, die von HOLGER CLASEN nicht beeinflusst werden können, die Erfüllung der Lieferungs- oder Leistungspflicht, ist HOLGER CLASEN berechtigt, die Liefe­rung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller un­verzüglich angezeigt. Ist HOLGER CLASEN oder dem Besteller aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu. Werden bei grenzüberschreitenden Verträgen erforderliche Exportgenehmigungen nicht erteilt oder besteht ein Exporthindernis, wird HOLGER CLASEN von der Lieferpflicht frei.

 

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abge­rechnet werden.

 

7.         Besondere Vereinbarungen für Reparaturen und sonstige Serviceaufträge

Dem Besteller wird ein Kostenvoranschlag unterbreitet. Die anfallenden Kosten für die Feststellung des Umfanges der Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn dieser von einer Auftragserteilung absieht.

 

Wird bei Durchführung der Reparaturarbeiten festgestellt, dass zusätzliche Leistungen für die Herbeiführung des Erfolges notwendig sind oder der Voranschlag wesentlich über­schritten wird, wird dies dem Besteller mitgeteilt, der dann entweder dem Anfall der Mehrkosten zustimmen oder von dem Auftrag zurücktreten kann. Tritt er zurück, hat er die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu tragen. HOLGER CLASEN haftet nicht für Feuer-, Wasser- oder Entwendungsschäden aus Anlass eines Reparaturauftrages.

 

An einem anlässlich der Durchführung von Reparatur- oder Serviceleistungen im Besitz von HOLGER CLASEN befindlichen Produkt steht HOLGER CLASEN ein Pfandrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zu, bis die durchzuführende Leistung und frühere Forderungen aus Serviceverträgen bezahlt sind.

 

8.         Mängelhaftung

Der Besteller hat die Ware nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und dabei oder später entdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ist der Besteller Kaufmann, führt eine Verletzung dieser Obliegenheit zur Genehmigung des Mangels, § 377 HGB.

 

Für im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandene Sachmängel leistet HOLGER CLASEN nach seiner Wahl unentgeltlich Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

 

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegen nur kleine Abweichungen vor, die die Funktion nicht beeinträchtigen, steht dem Besteller nur Minderung zu.

 

Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die nicht durch von HOLGER CLASEN autorisierte Perso­nen vorgenommen werden, schließen die Verpflichtung zur Mängelhaftung aus, so­weit der Besteller nicht nachweist, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf derartigen Ar­beiten beruhen. Das gleiche gilt für Mängel aufgrund Transportschäden, Fehlern bei der Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, sachwidriger oder unsorgfältiger Be­handlung oder Nutzung, Nichteinhaltung von Wartungsvorschriften und Nichtinanspruch­nahme empfohlener Wartungsleistungen.

 

 

Mängelansprüche nach § 437 BGB verjähren 12 Monate ab Ablieferung, Mängelan­sprüche nach §634 BGB 12 Monate ab Abnahme (Gewährleistungsfrist). Davon abweichend gilt für Werkzeuge eine 24-monatige Gewährleistungsfrist, die ab den genannten Daten zu laufen beginnt. Mängelbasierende Schadensersatzansprüche werden durch Satz 1 dieses Absatzes nicht berührt. Für diese, einschließlich der Schadensersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass HOLGER CLASEN mit einer vom Besteller verlangten und von HOLGER CLASEN geschuldeten Mangelbeseitigung in Verzug gerät, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von ebenfalls 24 Monaten.

 

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

9.         Allgemeine Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen HOLGER CLASEN und dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist. Die gesetzliche Beweislast wird durch die Regelungen dieser Vertragsziffer nicht verändert.

 

Bei grenzüberschreitenden Verträgen kann HOLGER CLASEN einen Haftungshöchstbetrag vereinbaren. Eine Haftung von HOLGER CLASEN ist ausgeschlossen, wenn Exportgenehmigungen der deutschen Behörden an den Besteller mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland nicht erteilt werden oder ein Exporthindernis besteht.

 

10.       Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von HOLGER CLASEN. Wird die Vorbehaltsware in eine andere bewegliche Sache fest eingebaut, erfolgt der Einbau für HOLGER CLASEN, ohne dass diesem hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Einbau erwirbt HOLGER CLASEN Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zum Zeitpunkt des Einbaus, maximal aber in Höhe des Rechnungsbetrages.

 

Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von HOLGER CLASEN gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Voraus an HOLGER CLASEN ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Wert der Vorbehaltsware ist der Rech­nungsbetrag. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware nach Einbau wird die Forderung gegen den Abnehmer des Bestellers in Höhe des Rechnungswertes der eingebauten Vorbehaltsware an HOLGER CLASEN abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Dies gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem die Ware nach Einbau wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist.

 

 

Der Besteller ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

 

Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer, Diebstahl, Wasserschäden und sonstige üblicherweise versicherbaren Risiken zu versichern. Im Falle des Eintritts des Versicherungsschadens gilt die vorstehende Vor­ausabtretung auch für Ersatzansprüche gegenüber dem Versicherer entsprechend.

 

Mit Tilgung der offenen Kaufpreisforderung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.

 

11.       Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN Kaufrechts. Erfüllungsort ist Hamburg.

 

Ist der Besteller Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, Unternehmer iSv § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten in Hamburg. HOLGER CLASEN ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemei­nen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Sollten eine oder einzelne der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht.

 

 

Stand: 1. Mai 2021

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